Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.04.2014

1.  Unternehmensgegenstand

Die YellowPark TrainingsAkademie GmbH (im Nachfolgenden „YellowPark“ genannt)  ist ein Weiterbildungsunternehmen. Die Kernkompetenzen bestehen in der Bedarfsermittlung, den daraus resultierenden maßgeschneiderten Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Softskill- und IT-Schulungen sowie Konzeptionierungen und Umsetzung von Modulreihen und kundenbezogener Trainingsmaßnahmen.
Trainierende werden nach dem QM ISO 9001 ausgewählt. Die YellowPark garantiert, dass die Schulungen, Seminare und Trainings von qualifizierten Kräften durchgeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um kurze zeitliche Einsätze von Trainierenden handeln als auch um die mittel- bis längerfristige Begleitung von unterschiedlichen Projekten.

2. Vertragsbeziehungen

2.1. Zwischen dem Auftraggebenden und YellowPark werden Rahmenverträge geschlossen. Aufgrund dieser Rahmenverträge werden die einzelnen Aufträge erteilt. Dem Auftraggebenden ist es untersagt, mit dem jeweiligen Trainierenden direkt Verträge zu schließen. Etwaige Änderungen im Rahmen der Schulungsmaßnahmen sind ausschließlich mit der YellowPark zu vereinbaren.

2.2. Die Trainierenden werden von YellowPark gemäß den Anforderungen des Auftraggebenden ausgewählt und sind nach Einschätzung von YellowPark für die Umsetzung der gewünschten Aufgaben beim Auftraggebenden geeignet. Der Auftraggebende ist jedoch gehalten, sich selber von der Eignung des Trainierenden für die vorgesehene Tätigkeit zu überzeugen. Die Entscheidung liegt allein beim Auftraggebenden.

2.3. Dem Auftraggebenden ist bekannt, dass die Trainierenden die YellowPark über direkt bei ihm angefragte Auftragseinsätze informieren. Die erforderlichen inhaltlichen und finanziellen Angebote werden von der YellowPark erstellt und dem Auftraggebenden zur Verfügung gestellt.

2.4. Bei unvorhersehbarer Abwesenheit des Trainierenden (z. B. Krankheit, Unfall etc.) wird YellowPark auf Verlangen des Auftraggebenden versuchen, schnellstmöglich einen geeigneten Ersatz-Trainierenden zur Verfügung zu stellen.  Sollte YellowPark keinen geeigneten Trainierenden dem Auftraggebenden zur Verfügung stellen können, ist der Auftraggebende von der Zahlung jeglicher Schulungskosten oder Honorare frei. Etwaiger Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Mitwirkung des Auftraggebenden

3.1. Der Auftraggebende hat den Trainierenden bei der Durchführung des Auftrages zu unterstützen und ihm alle zur Ausführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, sowie das Erforderliche zu tun, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages zu ermöglichen.  Im Vorfeld sind alle Absprachen mit YellowPark zu treffen, um den Rahmen der Schulung, des Seminars, des Projektes oder des Trainings festzulegen.

3.2. Der Auftraggebende informiert auf Nachfrage YellowPark über seine Beurteilung der Leistung des Trainierenden. Etwaige Probleme oder Differenzen werden vom Auftraggebenden umgehend mit der YellowPark erörtert, um rechtzeitig gegensteuern zu können. Insbesondere wird der Auftraggebende Einwendungen gegen die Art der Leistungserbringung durch den Trainierenden unverzüglich und schriftlich der YellowPark zur Kenntnis bringen.

3.3. Zusätzlich findet in einem noch zu definierenden Rhythmus eine Besprechung zwischen dem verantwortlichen Ansprechpartner des Auftraggebenden, dem verantwortlichen Ansprechpartner von YellowPark und gegebenenfalls auch mit dem Trainierenden statt, um den Status der Zusammenarbeit, Fortschritte, erzielte Ergebnisse, sowie weiteren Handlungsbedarf etc. zu erörtern.

4. Rechnungsstellung und Nebenkosten

4.1. Die Rechnungsstellung von YellowPark an den Auftraggebenden erfolgt nach Abschluss einzelner Module, Seminar- und Projektabschnitte und Schulungen.

4.2. Die Begleichung der Rechnung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggebenden zu erfolgen, es sei denn, es sind andere Absprachen direkt getroffen worden.

4.3. Nebenkosten: Reisekosten werden pro Einsatzort von YellowPark verauslagt und gegen Aufwandsbelege dem Auftraggebenden gegenüber abgerechnet. Für diesen Aufwand berechnet YellowPark eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 € zzgl. MwSt.

5. Vertragsverhältnis Auftraggebende / Trainierende

5.1. Weder der Auftraggebende noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen wird mit dem von YellowPark vermittelten Trainierenden während der Laufzeit eines Vertrages oder innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Vertragsende direkt oder indirekt ein Vertragsverhältnis eingehen oder ein festes Anstellungsverhältnis begründen, sofern nicht eine vorherige schriftliche Zustimmung von YellowPark erteilt wurde.

5.2. Sollte YellowPark die Zustimmung erteilen, so ist der Auftraggebende gleichwohl verpflichtet, mit Unterzeichnung eines Anstellungsvertrags ein marktübliches Vermittlungshonorar in Höhe von 1/3 des Zieljahresgehalts an YellowPark zu zahlen. Bei direkter Beauftragung als freiberuflicher Trainierenden ist ein Vermittlungshonorar von 30 % des mit dem Trainierenden über den Lauf eines halben Jahres vereinbarten Honorars an YellowPark zu zahlen und ist binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss bzw. Auftragserteilung fällig – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Grundlagen der Zusammenarbeit

6.1. Der Trainierende ist als selbständiger Unternehmer (freier Mitarbeiter) im Namen und im Auftrag von YellowPark für den Auftraggebenden tätig. Weder YellowPark noch der Auftraggebende üben ein Weisungs- oder Direktionsrecht gegenüber dem Trainierenden aus. Er hat jedoch fachliche und zeitliche Vorgaben des Auftraggebenden insoweit zu beachten, als dies für die ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung der Betriebsorganisation erforderlich ist.

6.2. YellowPark hat den Trainierenden zur zeitlich unbegrenzten Verschwiegenheit über ausnahmslos alle geschäftsrelevanten Informationen und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebenden verpflichtet, die er vor Antritt und in Ausübung seines Einsatzes erworben hat. Der Trainierenden ist verpflichtet, alle während seines Einsatzes für den Auftraggebenden erhaltenen Unterlagen, Daten und Arbeitsmittel bei Vertragsende dem Auftraggebenden vollständig und ohne Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten zurückzugeben.

7. Auftragsverschiebung, Stornierung, Kündigung der Zusammenarbeit

7.1. Die terminlichen Absprachen trifft der Auftraggebende mit YellowPark. Die zwischen dem Auftraggebenden und YellowPark nach Auftragsbestätigung vereinbarten Einsatztermine des Trainierenden für den Auftraggebenden können von dem Auftraggebenden entweder verschoben oder storniert werden. Terminverschiebungen sind vom Auftraggebenden YellowPark schriftlich mit einer Frist von vier Wochen vor Seminarbeginn vorab mitzuteilen. Bei Einhaltung dieser Frist entstehen keine Kosten oder Ausfallhonorar.

7.2. Stornierungen sind vom Auftraggebenden schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen vor Seminarbeginn mitzuteilen, es entstehen keine Kosten. Im Falle einer schriftlichen Absage weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn werden 25 % der Kursgebühren berechnet, bei schriftlichen Absagen ab 10 Arbeitstagen vor der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen berechnen wir die vollen Gebühren.

7.3. Verschiebt oder storniert der Auftraggebende nach der in Punkt 7.1 oder 7.2 angegebenen Frist einen oder mehrere Auftragstermin/e, die mit dem von YellowPark vermittelten Trainierenden bereits vereinbart wurden, so bleibt der Auftraggebende verpflichtet 100% des Honorars zzgl. MwSt. zu zahlen.

8. Schlussbestimmungen 

8.1. Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggebenden und YellowPark findet deutsches Recht Anwendung.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen  unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für den Fall einer rechtlichen Lücke.